Berlin (ots) –
Seit 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Als Handlungshilfe hat sich der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) be... PM: Gefährdungsbeurteilung: Dritte Auflage des BAuA-Ratgebers ...
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